VdS 3440 | 1. Eigenverantwortung des Betreibers
Eigenverantwortung des Betreibers Was steckt hinter der VdS 3440? MSG setzt als Erster Zeichen
Eigenverantwortung des Betreibers Was steckt hinter der VdS 3440? MSG setzt als Erster Zeichen

1. Eigenverantwortung des Betreibers


„Stell Dir vor es brennt und die NRA funktioniert nicht!“
Durch einen Brand entstehen im Gebäude innerhalb kürzester Zeit große Mengen von Rauch und ein gewaltiger Hitzestau. Funktionieren jetzt die Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (NRA) nicht, kann der gefährliche Brandrauch nicht wie geplant ordnungsgemäß abziehen. Die Feuerwehr kann durch die intensiven Brandschwaden nicht nah genug an den Brandherd vordringen, um ihn zu bekämpfen. Die Folgen des Brandes werden weit umfangreicher ausfallen als notwendig. Falls durch die Rauchentwicklung möglicherweise auch Personenschäden zu beklagen sind, die mit Hilfe einer funktionierenden NRA hätten vermieden werden können, kann schlussendlich der verantwortliche Geschäftsführer dafür haftbar gemacht werden.

Nach Schätzungen gehen über 30 % der deutschen Firmen das Risiko ein, NRA-Anlagen zu betreiben, die nicht gewartet werden. Ein Grund dafür wird sein, dass anders als bei Brandmeldeanlagen (BMA) bei NRA noch keine rechtliche Verpflichtung besteht, die empfohlene jährlich wiederkehrende Prüfung durchzuführen. Die Verantwortung wird in die Hände des Betreibers gelegt, die funktionsgerechte Wirkungsweise der NRA sicherzustellen. Wer sich nicht dem Risiko der unterlassenen Sorgfaltspflicht aussetzen will, überlässt die Wartung seiner NRA qualifizierten Fachfirmen. Stellt sich nur die ausschlaggebende Frage, woran man Fachfirmen erkennt? Die VdS Schadensverhütung gibt seit dem November 2004 eine fachgerechte Antwort mit einem neuen Qualitäts-Siegel.

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1. Eigenverantwortung des Betreibers

2. Was steckt hinter der VdS 3440

3. MSG setzt als Erster Zeichen

 
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